Was bedeutet die öffentliche Bestellung als Sachverständiger?
Die Bezeichnung des „Sachverständigen“ oder „Gutachters“ ist keine geschützte Begrifflichkeit. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wurde zuvor die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde in einem anspruchsvollen Verfahren überprüft. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat einen Eid geleistet, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wurde somit nachgewiesen, dass der Sachverständige eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person ist, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in seinem Bestellungsgebiet verfügt.